Lärmbelästigung / Fluglärm

Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

Im Grundsatz hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm beeinträchtigt werden.

Nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

Diese Vorschrift erfasst als Auffangtatbestand alle Arten von Lärm, die nicht in besonderen Vorschriften geregelt sind. Sie ist allerdings sehr restriktiv anzuwenden. Nach den entsprechenden Anweisungen des Hessischen Innenministeriums muss eine Belästigung mehrerer Nachbarn vorliegen; ist der Lärm geeignet, einen einzigen Nachbarn zu belästigen und auch nicht geeignet, die Gesundheit zu schädigen, steht den Betroffenen der Zivilrechtsweg offen. Die Ahndung eines Verstoßes nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz erfordert außerdem ein vorsätzliches Verhalten des Verursachers.

Bei Fragen zu den weiteren Geboten, Verboten und Ausnahmen und bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde.

Fluglärm

Die Gemeinde Bischofsheim liegt in der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens und ist von Fluglärm sehr stark betroffen. Beschwerden zum Fluglärm nehmen folgende Stellen an:

Weitere Informationen finden Sie unter: