Wahlvorschlagslisten

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026

Die hessische Landesregierung hat den 15. März 2026 als Wahltag für die Kommunalwahlen in Hessen festgelegt.

An diesem Tag finden in Bischofsheim die Wahlen des Kreistages, der Gemeindevertretung und des Ausländerbeirates statt.

Auf der Seite des hessischen Innenministeriums Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen | Wahlen in Hessen ist erläutert, welche Änderungen sich durch die Novelle der rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen ergeben haben u. a. Erläuterungen zu dem neuen Auszählungsverfahren nach d´Hondt.

Was wird gewählt:

Der Kreistag des Kreises Groß-Gerau mit 71 Abgeordneten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischofsheim mit 31 Gemeindevertretern.

Der kommunale Ausländerbeirat mit 9 Mitgliedern.

Wahlsystem:

Die jeweiligen Vertreter*innen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl (personalisierte Verhältniswahl) geheim gewählt. Jede/r Wählerin/Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreter*innen in das jeweilige Gremium zu wählen sind. Die Stimmen können auf Bewerber*innen eines Wahlvorschlags oder unterschiedliche Wahlvorschläge verteilt werden (panaschieren). Dabei können an die  einzelnen Bewerber*innen im Rahmen der Gesamtzahl der zu vergebenden Stimmen, bis zu drei Stimmen abgegeben werden (kumulieren).

Wo wird gewählt:

Die Gemeinde Bischofsheim ist in 9 Wahlbezirke aufgeteilt.

Die Wahl findet voraussichtlich in folgenden Wahllokalen statt:

01 u. 02          Kita Birkenweg

03                   Turnhalle TV

04                    Kita Parkweg

05 – 07           Georg-Mangold-Schule

08 – 09           Kita Klinker

 

Wann und wie kann gewählt werden:

Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Wahllokal in dem Sie wählen dürfen, ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eingedruckt, die Ihnen im Februar 2026 zugestellt wird. Bitte beachten Sie, dass Sie nur in dem Ihnen zugeteilten Wahllokal wählen dürfen.

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mit, da der Wahlvorstand berechtigt ist, dieses einzusehen. Liegt Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht vor, so können Sie auch nur mit dem Ausweisdokument wählen gehen.

Die Stimmabgabe per Briefwahl ist ebenfalls möglich, näher Informationen hierzu erfolgen zu gegebener Zeit.

Wahlrecht und Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kreiswahl und die Gemeindevertretung ist, wer

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (Letzter Geburtstermin 15.03.2008) und
  • seit mindestens sechs Wochen in dem Kreis/Gemeinde den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben. 

Für den kommunalen Ausländerbeirat ist wahlberechtigt, wer am Wahltag:

  • ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit innehat,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet und
  • seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.