SEPA-Mandat bzw. Lastschrifteinzugsverfahren

Fachgruppe Kasse
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Frau Bogon - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2

Herr Thamm - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2

Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung

  • der Grundsteuer und anderer grundstücksbezogener Abgaben
  • der Gewerbesteuer
  • der Hundesteuer
  • und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben wesentlich erleichtert.

Haben Sie ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, sollten Sie nicht zögern, sich des Lastschriftverfahrens zu bedienen. Die Steuern und Abgaben werden frühestens am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht.

Ihre Vorteile

  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuern- und Gebührenhöhe ändert.
  • Sie sparen sich die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • Sie sparen sich das Überweisen der Forderungen.
  • Sie sparen sich die Anpassung bestehender Daueraufträge bei Ihrer Bank
  • Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
  • Keine Säumnisfolgen wie Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen
  • Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.
  • Kein Risiko
  • Mit dem Kontoauszug ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung.
  • Sie können jeder Abbuchung widersprechen (dies gilt nicht für eine SEPA-Firmen-Lastschrift) und von ihrem Geldinstitut die Widergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von 6 Wochen, diese verlängert sich bei der SEPA-Basis-Lastschrift auf 8 Wochen.

Unsere Vorteile

  • Die arbeits- und zeitaufwendige manuelle Verbuchung der Zahlungseingänge.
  • Die aufwendigen Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungsangaben.

Was müssen Sie tun?

Bitte füllen Sie ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat aus.

Vordrucke, die zur Teilnahme am Einzugs-Service per SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeinde Bischofsheim berechtigen, erhalten Sie bei der Gemeindekasse und beim Steueramt Bischofsheim sowie nachfolgend zum Download.

  • SEPA-BASIS-Lastschrift Dateityp: PDF - Dateigröße: 96 KB Herunterladen

Hierzu einige Anmerkungen:

Im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) kommt es auch zu Änderungen beim Lastschriftverfahren. So war eine Einzugsermächtigung nach altem Recht unbefristet bis zum Widerruf gültig; die SEPA-Lastschrift gilt maximal 36 Monate nach der letzten Nutzung. Wie bereits erwähnt, verlängert sich die Frist, in der Sie von Ihrem Geldinstitut die Widerspruchsgutschrift eines abgebuchten Betrages verlangen können, von sechs auf acht Wochen. Sie haben also noch mehr Zeit, die Abbuchung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
  • Entstehen der Gemeindekasse im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen.
  • Ergibt sich durch eine Umschreibung des Grundbesitzes ein neues Kassenzeichen, welches Ihnen durch einen neuen Bescheid zur Kenntnis gebracht wird, wird die bestehende Einzugsermächtigung nicht hierin übernommen.
  • Bei der ersten Nichteinlösung wird das Sepa-Mandat von der Gemeinde Bischofsheim storniert, durch die Erhöhung der Bankgebühren handeln wir auch in Ihrem eigenen Interesse.