Vollstreckungsmaßnahmen

Fachgruppe Kasse
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihr Ansprechpartner

Herr Thamm - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2

Auskünfte über Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsauftrag durch zuständige Vollstreckungsbehörde, Pfändung von Arbeitseinkommen, Kontopfändung bei der Bank/Sparkasse, Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen z.B. Eintragung einer Sicherungshypothek und Zwangsversteigerung von Grundstücken usw.)

Benötigte Unterlagen

  • Mahnung
  • Bescheid
  • Steuer-Nummer bzw. Kassenzeichen