Zum Schutze der Tiere: Verbot von Heckenschnitt und Baumfällungen

Ab dem 1. März jeden Jahres beginnt die Brut- und Setzzeit von Vögeln und Wildtieren. Um das Leben der Tiere sowie ihrer Brut und Aufzucht zu sichern, wurde das Bundesnaturschutzgesetz ins Leben gerufen. Dieses Gesetz besagt, dass im Zeitraum zwischen dem 1. März bis zum 30. September eines Jahres keine Hecken, Büsche oder andere Gehölze geschnitten abgeschnitten werden dürfen. Diese Gewächse bieten einen wichtigen Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleinsäugetiere.

In dieser Zeit dürfen lediglich notwendige Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden, wenn sich diese nicht vermeiden lassen. Hierbei müssen Hecken und Gebüsche vorher auf Brut und Lebensstätten der Tiere kontrolliert werden. In Bereichen, in denen bereits Nester vorhanden sind, soll auf einen Rückschnitt verzichtet werden, um eine Störung der Tiere zu vermeiden.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte beim Bauhof der Gemeindeverwaltung Bischofsheim: bauhof(at)bischofsheim.de oder telefonisch unter: 06144- 970 277.