Wichtige Information: Einbahnstraßenregelung in der „Schulstraße“ zwischen „Im Attich“ und „Darmstädter Straße“

Auf Grund der Zugangs- und Parkplatzverlegung der Georg-Mangold-Schule von der Straße „Im Attich“ auf den Parkplatz Kreissporthalle in der „Schulstraße“ kommt es insbesondere in den Stoßzeiten zu Schulbeginn und Schulende zu einem massiven Verkehrsaufkommen und teilweise gefährlichen Zuständen für die Schulkinder auf dem Parkplatz „Kreissporthalle“ sowie rund um den Einfahrtsbereich in der „Schulstraße“.

Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Bischofsheim ordnet deshalb ab Montag, 03.06.2024 bis auf Weiteres, an, dass die „Schulstraße“ im Abschnitt zwischen „Im Attich“ und „Darmstädter Straße“ nur noch in Fahrtrichtung „Darmstädter Straße“ befahren werden kann. Flankierend dazu bleibt das temporäre Durchfahrtsverbot der Straße „Im Attich“ zwischen „Darmstädter Straße“ und „Schulstraße“ weiterhin aufgehoben. 

Ein Einbiegen von der „Darmstädter Straße“ in die „Schulstraße“ ist somit nicht mehr möglich. Die Zufahrt zur Georg-Mangold-Schule, dem Seniorenzentrum, der Arztpraxis Bresler/Schütz der Kita Am Alten Sportplatz, der Kreissporthalle und dem Jugendhaus ist nur noch über die „Schulstraße“ aus Richtung „Frankfurter Straße“ bzw. eben über „Im Attich“ möglich“.

Die Maßnahme ist mit der örtlichen Polizei, dem Kreis Groß-Gerau, der Georg-Mangold-Schule und Hessen Mobil abgestimmt. Die Straßenverkehrsbehörde erhofft sich durch die Vermeidung des Begegnungsverkehrs eine deutliche Erhöhung der Sicherheit des Schulweges, der Fußgänger und Radfahrer sowie eine Entspannung für alle Verkehrsbeteiligten. 

Der Parkplatz an der Kreissporthalle soll in den Stoßzeiten nicht für „Elterntaxis“ genutzt werden. Unabhängig davon appelliert die Straßenverkehrsbehörde weiterhin an alle Eltern, ihre Kinder möglichst nicht mit dem Auto direkt vor die Schule zu bringen – zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!