Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin: Bitte bei der Briefwahl beachten!

Am 12. März findet die Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin der Gemeinde Bischofsheim statt. Am 30. Januar 2023 startete die Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können am schnellsten online beantragt werden, siehe hier.

Auch die Beantragung per Mail (wahlen(at)bischofsheim.de) ist möglich. In der E-Mail muss das Folgende angegeben werden: Name, Adresse, Geburtsdatum und für welche Wahl (Hauptwahl und/oder Stichwahl) die Unterlagen beantragt werden.

Falls weitere Streiks der Post drohen, bittet das Wahlamt der Gemeindeverwaltung Bischofsheim darum, dass die Briefwahlunterlagen nicht über den Postweg beantragt werden. Hier ist zu befürchten, dass Anträge die Gemeinde mit großer Verzögerung erreichen. Bei einem Poststreik, bitte die schriftliche Beantragung direkt in die Briefkästen der Rathäuser einwerfen. Das Gleiche gilt für den ausgefüllten roten Wahlbrief, der bei Streik ebenfalls direkt in die Briefkästen der Rathäuser eingeworfen werden sollte.

Die Briefwahl kann nicht nur zu Hause, sondern auch im Bürgerservice der Gemeinde Bischofsheim (Schulstraße 34) durchgeführt werden.

Bei Fragen steht die Gemeindewahlleiterin Stephanie Seidemann telefonisch unter der Nummer 06144-40439 zur Verfügung.