Briefwahlunterlagen

Ordnung und Soziales - Bürgerservice - Briefwahlunterlagen
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 / 404-60
E-Mail: wahlen@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Ben Stroh - b.stroh@bischofsheim.de - 06144 404-123 - Raum 30.6

Nora Zobus - n-t.zobus@bischofsheim.de - 06144 404-123 - Raum 30.3

Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht in ein Wahllokal gehen können (Urlaub, Krankheit etc.), können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie sogenannte Briefwahlunterlagen, die aus einem Wahlschein, einem blauen Stimmzettelumschlag, einem roten Wahlbriefumschlag, dem Stimmzettel und einer Erläuterung bestehen.

Sie können die Unterlagen per E-Mail an wahlen(at)bischofsheim.de anfordern und dann bei uns abholen. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch mit Ihrer Wahlbenachrichtigung (Antrag auf der Rückseite) schriftlich möglich, die Sie uns auf dem Postweg zukommen lassen oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen können.

Außerdem können Sie auch im Bürgerservice vorbeikommen und dort die Unterlagen abholen oder direkt Ihre Stimme abgeben.

Unterlagen für eine andere Person können Sie nur erhalten, wenn diese Sie durch eine Vollmacht hierzu autorisiert hat. Die dazu notwendige Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthalten. Als Bevollmächtigte/r müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie über die gesamte Zeit der möglichen Beantragung nur für insgesamt vier Personen Briefwahlunterlagen ausgehändigt bekommen können.

Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bis zum 06.10.2023, 13.00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die postalische Versendung der Unterlagen und daher auch die Onlinebeantragung nur bis einschließlich 04.10.2023 möglich war.

Die roten Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag (08.10.2023) bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen. Beachten Sie bei einer postalischen Rücksendung bitte, dass am Samstag vor dem Wahltag letztmalig Wahlbriefe bei der Post abgeholt werden. Wir empfehlen Ihnen daher die Wahlbriefe in den Rathausbriefkasten, Schulstraße 13, einzuwerfen.

Bei einer plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am 07.10.2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr und am Wahltag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr abgeholt werden.

Sollten Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal nicht wählen können, weil dieses z. B. nicht barrierefrei ist, können Sie ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragen und mit dem darin enthaltenen Wahlschein (nicht mit der Wahlbenachrichtigung oder einem Ausweis) in jedem Wahllokal in Bischofsheim Ihre Stimme abgeben.