Briefwahlunterlagen
Ordnung und Soziales - Bürgerservice - Briefwahlunterlagen
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474
Bischofsheim
Telefon:
06144 / 404-60
E-Mail:
wahlen@bischofsheim.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Ihre Ansprechpartner
Matthias Perscheid - m.perscheid@bischofsheim.de - 06144- 404-23 - Raum 21.12
Ben Stroh
Wenn Sie im Wählerverzeichnis zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters eingetragen sind, können Sie auch per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie Briefwahlunterlagen, die aus einem Wahlschein, einem blauen Stimmzettelumschlag, einem roten Wahlbriefumschlag, dem Stimmzettel und einer Erläuterung bestehen.
Sie können die Unterlagen per E-Mail unter wahlen(at)bischofsheim.de anfordern und dann bei uns abholen. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch mit Ihrer Wahlbenachrichtigung (Antrag auf der Rückseite) schriftlich möglich.
Sie müssen die Unterlagen für sich oder auch für Dritte persönlich im Bürgerservice abholen. Unterlagen für eine andere Person können Sie nur erhalten, wenn diese Sie durch eine Vollmacht hierzu autorisiert hat. Die Vollmacht ist auf dem Formular zur Beantragung ebenfalls enthalten. Als Bevollmächtigte/r müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie über die gesamte Zeit der möglichen Beantragung nur für insgesamt vier Personen Briefwahlunterlagen ausgehändigt bekommen können.
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann für die Stichwahl bis zum 24.03.2023, 13:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die postalische Versendung der Unterlagen und daher auch die Onlinebeantragung nur bis einschließlich 22.03.2023 möglich war.
Bei einer plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am 25.03.2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr und am Wahltag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr abgeholt werden.
Die roten Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag (26.03.2023) bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen. Beachten Sie bei einer postalischen Rücksendung bitte, dass am Samstag vor dem Wahltag letztmalig Wahlbriefe bei der Post abgeholt werden. Wir empfehlen Ihnen daher die Wahlobriefe persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Briefkasten einzuwerfen.