Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin

Am 26. März findet die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Bischofsheim statt. Wer schon im ersten Wahlgang die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, bekommt die Briefwahlunterlagen zeitnah durch Mitarbeiter der Verwaltung zugestellt. Wer sich jetzt neu entscheidet bei der Stichwahl per Brief zu wählen, kann die Briefwahlunterlagen online über die Homepage der Gemeinde (www.bischofsheim.de) beantragen. Auch die Beantragung per Mail (wahlen(at)bischofsheim.de) ist möglich. In der E-Mail muss das Folgende angegeben werden: Name, Adresse und Geburtsdatum. Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen auch mit der Wahlbenachrichtigung per Post beantragt werden. Davon wird aber, da die Post derzeit oft mit großer Zeitverzögerung zustellt, abgeraten.

Wer dann sein Kreuz gemacht hat, sollte den ausgefüllten roten Wahlbrief möglichst direkt in den Briefkasten von Rathause 1 oder dem Bürgerservice einwerfen, um die Zeitverzögerung der Post zu umgehen. Die roten Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag (26.03.2023) bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen. Die Briefwahl kann nicht nur zu Hause, sondern auch im Bürgerservice der Gemeinde Bischofsheim (Schulstraße 34) durchgeführt werden.

Wer am Wahltag direkt in seinem Wahllokal wählen will, bringt bitte die Wahlbenachrichtigung mit, die schon vor der ersten Wahl zugestellt wurde. Wem diese Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, der kann unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis) in seinem Wahllokal wählen gehen.

Bei Fragen steht die Gemeindewahlleiterin Stephanie Seidemann telefonisch unter der Nummer 06144-40439 zur Verfügung.