Landeskampagne „Mit Abstand sicher unterwegs“

Die neue Landeskampagne „Mit Abstand sicher unterwegs“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen setzt sich für die Stärkung der Verkehrssicherheit in hessischen Kommunen ein. Ein zentrales Thema ist der richtige Überholabstand: Wer andere Verkehrsteilnehmende, die zu Fuß, mit dem E-Roller oder mit dem Rad unterwegs sind, mit einem Kraftfahrzeug überholt, muss innerorts 1,5 Meter, außerorts sogar 2 Meter Abstand halten.

„Verkehrssicherheit ist mir ein ganz besonders wichtiges Anliegen“, betont Bürgermeisterin Lisa Gößwein. „Ein zu geringer Überholabstand führt dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger unsicher im Verkehr fühlen. Es ist wichtig, hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.“

Um den richtigen Abstand sicher anwenden zu können, ruft die Kampagne zum landesweiten Kreativ-Wettbewerb auf: Wer sich künstlerisch mit dem Thema auseinandersetzt, hat die Chance auf Wertgutscheine für einen Fahrrad-Onlinehandel. Nicht nur Einzelpersonen und Teams, die Beiträge einreichen, können gewinnen – auch die Kommune mit den meisten Einreichungen profitiert und gewinnt eine Fahrrad-Reparatursäule. Alle Infos zur Kampagne und zusätzliche interaktive Angebote sind auf der Kampagnenwebsite unter www.mit-abstand.de zu finden. Die Beiträge können bis zum 31.08.2023 eingereicht werden.

Zum Hintergrund der Kampagne: Mit der StVO-Novelle 2020 sind weitere Regeln für das richtige Verhalten im Straßenverkehr in Kraft getreten. Dazu gehört der Mindestüberholabstand. Denn beim Überholen entstehen Luftverwirbelungen und Sogeffekte – diese können andere Verkehrsteilnehmende aus dem Gleichgewicht bringen und sogar auf die Fahrbahn ziehen. Außerdem können Radfahrerinnen und Radfahrer aufgrund von Schlaglöchern oder Seitenwind nicht immer eine schmale Ideallinie einhalten. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass ein ausreichender Mindestabstand beim Überholen eingehalten wird. Durch die StVO-Novelle 2020 wird ein Überholabstand von 1,5 Metern (innerorts) und 2 Metern (außerorts) zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmenden festgeschrieben.