Lärmaktionspläne des Landes Hessen treten in Kraft

Lärmaktionspläne des Landes Hessen treten in

Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim informiert über das Inkrafttreten der Lärmaktionspläne des Landes Hessen mit seinen Teilplänen für den Frankfurter Flughafen sowie für die Ballungsräume im Rhein-Main-Gebiet des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Im Rahmen von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen gingen insgesamt fast 1.600 Stellungnahmen von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, Bürgerinitiativen sowie Kommunen und Organisationen ein. Diese wurden vom Regierungspräsidium Darmstadt geprüft und fanden Eingang in den Lärmaktionsplan.

Auf dieser Grundlage hat das Regierungspräsidium konkrete Vorschläge für geeignete Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt, die den jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung und möglichen Umsetzung übermittelt wurden. In den bisherigen vier Runden der Lärmaktionsplanung konnten bereits 197 verkehrsrechtliche Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, wie die Anordnung von Tempo 30, umgesetzt werden. Darüber hinaus wurden bauliche Schallschutzmaßnahmen realisiert, die hauptsächlich aus Schallschutzfenstern, Belüftungseinrichtungen und Fahrbahndeckensanierungen bestehen, gegebenenfalls unter Einsatz von lärmminderndem Asphalt.

Die Lärmaktionspläne wurden auf der Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der dritten Runde erstellt und traten am 28. Oktober 2024 in Kraft.

Weiterführende Informationen können online unter  https://rp-darmstadt.hessen.de/ eingesehen werden.