In der Gemeinde Trebur wurden mehrere Japankäfer entdeckt. Dieser gilt als gefährlicher Pflanzenschädling und ist als prioritärer Quarantäneschädling in der Europäischen Union eingestuft. Daher hat der Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Gießen schnell darauf reagiert und eine Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung erlassen. Dazu wurde ein Aktionsplan veröffentlicht, der weitere Erläuterungen bereithält.
Eine Befallszone von einem Kilometer und eine angrenzende Pufferzone mit einem Radius von sechs Kilometern um die Fundstellen wurden eingerichtet. Auch der Südteil der Gemarkung Bischofsheims fällt in diese Pufferzone.
Die Japankäfer fliegen von Juni bis September. Die Weibchen legen ihre Eier im Boden ab. Die Larven ernähren sich vor allem von Graswurzeln, die erwachsenen Käfer von Blättern, Früchten und Blüten. Er ist sehr gefräßig und schädigt über 300 unterschiedlichste Pflanzenarten.
Zunächst war unklar, wie die Entsorgung von Grünschnitt gewährleistet werden kann. Die betroffenen Kommunen haben gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Gießen kurzfristig an einer praktikablen Lösung zur Entsorgung von unbehandeltem Grünschnitt aus der Kern- und Pufferzone gearbeitet.
Im Rahmen einer Begehung des Wertstoffhofes Sonnenwerk in Bischofsheim konnte das Regierungspräsidium Gießen nun bestätigen, dass dort die gesammelte Lagerung von unbehandeltem Grünschnitt aus der Pufferzone möglich ist.
Damit gilt ab sofort:
Unbehandelter Grünschnitt aus der Pufferzone kann direkt am Wertstoffhof Sonnenwerk in Bischofsheim angeliefert werden. Die Biomülltonne wird weiterhin im entsprechenden Rhythmus eingesammelt. Es ist darauf zu achten, dass nur kleingehäckseltes Material (kleiner als fünf Zentimeter) oder mit dem Mäher ausreichend zerkleinerter Rasenschnitt in der Tonne entsorgt werden. Mit dieser Regelung wird eine verlässliche, kurzfristige und praxisgerechte Lösung für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.
Für Bodenmaterial aus den oberen 30 Zentimeter gilt jedoch ein ganzjähriges Verbringungsverbot. Für die Weitergabe von lebendem Pflanzenmaterial wie etwa Topfpflanzen oder aus dem gewerblichen Pflanzenbau gelten weitere Bestimmungen, die in den Unterlagen des Regierungspräsidiums nachgelesen werden können. In der eigentlichen Befallszone in Trebur gelten weitere strengere Regelungen.
All diese Maßnahmen haben das Ziel, das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren und die erheblichen Schäden, die der Käfer verursachen kann, einzudämmen. Der Pflanzenschutzdienst Hessen bittet zudem die Bevölkerung um Unterstützung. Käfer, auf die die Merkmale des Japankäfers zutreffen, sollen gefangen und fotografiert werden. Die Fotos können mit Angabe des Fundortes per E-Mail an psd-pflanzengesundheit(at)rpgi.hessen.de geschickt werden. Die Bilder werden dann von den dortigen Fachleuten ausgewertet und bei positivem Befund die Käfer abgeholt.
Ausgewachsene Käfer sind mit 1 bis 1,5 Zentimetern etwas kleiner als eine Ein-Cent-Münze. Sie sind metallisch-grün gefärbt und haben kupferfarbige Flügeldecken. Der Japankäfer ähnelt dem Gartenlaubkäfer, unterscheidet sich von diesem durch zwölf weiße, behaarte Punkte am Hinterleib (je fünf seitlich und zwei größere Punkte am Hinterende).
Weitere Informationen erhalten Sie über die Website https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzengesundheit/amtliche-erhebungen/der-japankaefer-popillia-japonica/