Information der Gemeinde Bischofsheim zur Übermittlungssperre an die Bundeswehr
BISCHOFSHEIM. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine bundesgesetzliche Neuregelung, nach der die bislang bestehende Übermittlungssperre für die Weitergabe personenbezogener Daten an die Bundeswehr aufgehoben wurde. Die Meldebehörden sind seither verpflichtet, bestimmte Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an die Bundeswehr zu übermitteln.
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die im jeweils folgenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden. Die übermittelten Angaben beschränken sich auf den (Vor-) Namen, die aktuelle Anschrift sowie das Geburtsdatum. Die Datenübermittlung erfolgt einmal jährlich an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung besteht seit dem 1. Januar 2026 keine Widerspruchsmöglichkeit gegen diese Datenübermittlung mehr. Dies betrifft nur die Übermittlungssperre für die Weitergabe an die Bundeswehr. Alle anderen Übermittlungssperren bleiben bestehen.
Hintergrund der Neuregelung ist eine Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben. Während Bürgerinnen und Bürger bis Ende des Jahres 2025 der Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr widersprechen konnten, entfällt diese Möglichkeit nun vollständig. Auch sind die bereits in der Vergangenheit bestehenden Übermittlungssperren an die Bundeswehr betroffen. Die Gemeinde Bischofsheim ist daher seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet, die genannten personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übermitteln.
Für Rückfragen zur neuen Rechtslage steht die Fachgruppe Pass- und Meldewesen im Bürgerservice der Gemeinde Bischofsheim unter buergerservice@bischofsheim.de oder telefonisch unter: 06144 404-240 zur Verfügung.




