GRABSTÄTTEN OHNE NUTZUNGSBERECHTIGTE

Nach dem § 26 der Friedhofsordnung der Gemeinde Bischofsheim sind Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts vollständig abzuräumen und einzuebnen bzw. abräumen und einebnen zu lassen. Bei den aufgeführten Gräbern sind die Nutzungsberechtigten nicht mehr auffindbar oder verstorben.

Wir möchten jedoch mit dieser Information Verwandten oder Freunden die Möglichkeit zur Übernahme der Grabstätten geben.

Leider kommt es auch immer wieder dazu, dass Nutzungsberechtigte versterben ohne weitere Angehörige zu haben. Daher haben wir auch einige Grabstätten, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Auch für diese werden Interessenten gesucht.

Sollte sich bis zum 31.12.2024 kein Interessent bei der Friedhofsverwaltung melden, wird die Räumung durch die Gemeinde beauftragt und ALLE Rechte und Pflichten gehen verloren.

Folgende Grabstätten sind abgelaufen und/oder es sind keine Nutzungsberechtigten mehr aufzufinden.

Grabkennzeichnung

Verstorbene

Nutzungsrecht bis

Urnennische 1-stellig     U07/008

Zschernitz, Franz

14.07.2024

Urnennische 2-stellig mit Blumenkammer

Weyerhäuser, Heinz und Kowski, Thekla

27.06.2024

Familiengrab 1-stellig

Ost, Maria Magdalena und Peter

06.12.2035

Familiengrab 2-stellig

Mahnken, Sven / Hauptmann, Margareta / Bingel, Johannes

13.06.2038

Familiengrab 1-stellig

Osterod, Hermann, Gerda, Martha und Friedrich

31.12.2040

Familiengrab 1-stellig

Metzler, Emma und Klaus Peter

24.02.2031

Familiengrab 2-stellig

Zimmermann, Valentin und Anna Maria / Lang, Joseph und Eugenie Christina

30.03.2040

Urnennische 2-stellig mit BLK

Schönbein, Georg und Elisabetha

27.03.2024

Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit der Friedhofsverwaltung (Telefon 06144-404-421) in Verbindung zu setzen.

Ihre Friedhofsverwaltung                                                                                                            
der Gemeinde Bischofsheim, dem 05.09.2024