Nach dem § 26 der Friedhofsordnung der Gemeinde Bischofsheim sind Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts vollständig abzuräumen und einzuebnen bzw. abräumen und einebnen zu lassen. Bei den aufgeführten Gräbern sind die Nutzungsberechtigten nicht mehr auffindbar oder verstorben.
Wir möchten jedoch mit dieser Information Verwandten oder Freunden die Möglichkeit zur Übernahme der Grabstätten geben.
Leider kommt es auch immer wieder dazu, dass Nutzungsberechtigte versterben ohne weitere Angehörige zu haben. Daher haben wir auch einige Grabstätten, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Auch für diese werden Interessenten gesucht.
Sollte sich bis zum 31.12.2024 kein Interessent bei der Friedhofsverwaltung melden, wird die Räumung durch die Gemeinde beauftragt und ALLE Rechte und Pflichten gehen verloren.
Folgende Grabstätten sind abgelaufen und/oder es sind keine Nutzungsberechtigten mehr aufzufinden.
Grabkennzeichnung | Verstorbene | Nutzungsrecht bis |
Urnennische 1-stellig U07/008 | Zschernitz, Franz | 14.07.2024 |
Urnennische 2-stellig mit Blumenkammer | Weyerhäuser, Heinz und Kowski, Thekla | 27.06.2024 |
Familiengrab 1-stellig | Ost, Maria Magdalena und Peter | 06.12.2035 |
Familiengrab 2-stellig | Mahnken, Sven / Hauptmann, Margareta / Bingel, Johannes | 13.06.2038 |
Familiengrab 1-stellig | Osterod, Hermann, Gerda, Martha und Friedrich | 31.12.2040 |
Familiengrab 1-stellig | Metzler, Emma und Klaus Peter | 24.02.2031 |
Familiengrab 2-stellig | Zimmermann, Valentin und Anna Maria / Lang, Joseph und Eugenie Christina | 30.03.2040 |
Urnennische 2-stellig mit BLK | Schönbein, Georg und Elisabetha | 27.03.2024 |
Bei Interesse bitten wir Sie, sich mit der Friedhofsverwaltung (Telefon 06144-404-421) in Verbindung zu setzen.
Ihre Friedhofsverwaltung
der Gemeinde Bischofsheim, dem 05.09.2024