Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Das Parken in engen Straßen ab dem 1.11.2024

Parken im Kreuzungsbereichen und an Hydranten

Wegen der angespannten Verkehrssituation auf Bischofsheims Straßen, wird auf eine wichtige Änderung hingewiesen. Ab dem 1. November 2024 wird das bisher geduldete, jedoch nicht nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) konforme Parken in engen Straßen als Ordnungswidrigkeit nach StVO geahndet. Nur so kann die erforderliche Mindestfahrbahnbreite sichergestellt und die Verkehrssicherheit gewährleitstet werden. Besonders wichtig: Die Durchfahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sowie für die Müllabfuhr muss jederzeit möglich sein!

Die Maßnahme betrifft die folgenden Straßen: Wieseneckerstraße, Freiligrathstraße, Röntgenstraße (zwischen Ringstraße und August-Bebel-Straße), Wilhelmstraße, Vor der Pforte (zwischen Römerstraße und Am Himmelspfad), Untergasse (zwischen Schulstraße und Mittelgasse), Spelzengasse (von Ecke Mainstraße bis zur Hausnummer 2a), Mozartstraße (von Hausnummer 13 bis 29) und Kantstraße (bis zur Kurve vor Hausnummer 18).

Verstöße gegen diese Regelung werden ab dem 1. November 2024 als Ordnungswidrigkeit mit einem entsprechenden Verwarnungsgeld geahndet. Bei Behinderung kann es zum kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeuges führen.

Dazu sagt Bürgermeisterin Lisa Gößwein: „Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus. Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Straßen sicherer und besser zugänglich zu gestalten.“