Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist darauf hin, dass die Dekoration der Urnenbaumfeldplatten nur in dem Zeitraum vom 1.11.2023 bis zum 1.3.2024 zulässig ist. Abgestellte Gegenstände müssen dann von den Angehörigen wieder entfernt werden. Es ist eine vorübergehende Duldung von Dekoration. In nächster Zeit beginnt das Bauhof-Team mit den Frühlingspflegearbeiten auf dem Friedhof. Deshalb müssen die Baumfeldplatten jetzt von den Angehörigen freigeräumt werden!