Pressemitteilung der Gemeinde Bischofsheim
Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist darauf hin, dass die Dekoration der Urnenbaumgrabstätten nur im Zeitraum vom 1.11.2025 bis zum 1.3.2026 zulässig ist. Gemäß der Friedhofssatzung müssen deshalb abgestellte Gegenstände bis zum 1. März wieder weggeräumt werden. Andernfalls wird der Grabschmuck von den Mitarbeitern des Bauhofs ersatzlos entfernt. Für Gestecke, Blumen und Kränze stehen in der Zeit vom 1.3. bis zum 31.10. die gepflasterten Ablageflächen für maximal zwei Wochen zur Verfügung.
Das Friedhofsamt teilt zusätzlich mit, dass die Grabmalprüfung in diesem Jahr voraussichtlich vom 23.2. bis 27.2. erfolgen wird. Dabei wird die Standfestigkeit der Grabsteine geprüft.




