Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Südhessen am 22.02.2024
Beamtinnen und Beamte der Polizeistationen Bischofsheim und Kelsterbach haben am Dienstag (20.02.), gemeinsam mit Mitarbeitenden der Ordnungsämter Bischofsheim und Raunheim sowie dem Verwaltungsbehördenbezirk 10 Lokale kontrolliert.
Von den überprüften Lokalitäten wiesen lediglich zwei keine Beanstandungen auf. Insgesamt kommen nun auf die Verantwortlichen Bußgelder von rund 20.000 Euro zu. Die Beanstandungen reichten von Verstößen gegen die Spielverordnung, das Jugendschutzgesetz, die Gewerbeordnung, die Preisangabeverordnung bis hin zum Glücksspielstaatsvertrag.
In einem Gaststättengebäude in Bischofsheim mit insgesamt drei Betrieben wurde in zwei der Lokalitäten der Betrieb untersagt, weil Automaten wiederholt nicht unter Aufsicht waren und eine Angestellte nicht drei Räume gleichzeitig beaufsichtigen konnte. Ein Automat ohne Zulassung in einer Bar in Ginsheim-Gustavsburg wurde durch das Ordnungsamt an Ort und Stelle sichergestellt. Ebenfalls beschlagnahmt wurden dort 1550 E-Zigaretten ohne Steuerbanderolen. Hierzu dauern die Ermittlungen an. Zudem wurde in einem Cafe in Kelsterbach bemängelt, dass Spielautomaten nicht unter Aufsicht waren. Dies stellt einen Verstoß gegen die Spielordnung dar. Weiterhin waren dort keine Aushänge hinsichtlich Jugendschutz und Preisen vorzufinden.