Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verkehrswidriges Parken

Parken im Kreuzungsbereichen und an Hydranten

Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt der Gemeinde Bischofsheim darauf hin, dass verkehrswidriges Parken im sogenannten 5 Meter-Bereich dazu führt, dass die Anfahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst zu den Einsatzstellen erschwert oder behindert wird. Hierdurch können wertvolle, lebensrettende Minuten verloren gehen. Das Ordnungsamt wird dies in der nächsten Zeit verstärkt kontrollieren und entsprechend geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen.