Aus Verkehrsüberwachung wird Kommunalpolizei

Vor dem neuen Streifenwagen stehen (von links) Ute Edler und Markus Denk von der Kommunalpolizei Bischofsheim, Jens Rübeling, Leiter der Abteilung Ordnung und Soziales, Bürgermeisterin Lisa Gößwein und Peter Eckert, Fachteamleiter Gefahrenabwehr.

Bürgermeisterin Lisa Gößwein und der Leiter der Abteilung Ordnung und Soziales, Jens Rübeling, berichten, dass der Aufgabenbereich der Gefahrenabwehr stetig wächst und längst nicht mehr auf die Kontrolle des ruhenden Verkehrs beschränkt ist. Um dem Rechnung zu tragen hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Hilfspolizisten des Ordnungsamtes in Kommunalpolizei umzubenennen.

Die Kommunalpolizei der Gemeinde Bischofsheim ist ab sofort mit zwei Personen im Gemeindegebiet unterwegs. Das Team, bestehend aus Ute Edler und Markus Denk, sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, u.a. durch die Verhinderung und Beseitigung von Störungen und die Gefahrenabwehr, im Ort zuständig.

Der Fachteamleiter „Gefahrenabwehr“, Peter Eckert, hat sich dafür eingesetzt, dass seine Ordnungspolizisten künftig mit einem Streifenwagen ausgestattet sind.

Die Aufgaben und Befugnisse der Kommunalpolizei sind heute umfangreicher als früher und gehen über das bekannte „Knöllchenschreiben“ hinaus. Je nach Zusatzausbildung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleichen Rechte wie Polizeibeamtinnen und -beamte. Zu den täglichen Aufgaben gehören z.B. Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs, präventiver Streifendienst, Schulwegsicherung, Kontrolle der Umsetzung kommunaler Satzungen und diverse Verwaltungstätigkeiten wie Stellungnahmen, Berichte und Statistiken.

Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen und deren Auswertung, die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung, die Anordnung von Abschleppmaßnahmen, die manuelle Verkehrslenkung bei besonderen Verkehrssituationen wie Feuerwehreinsätzen oder Verkehrsunfällen, die Absicherung von Veranstaltungen, die Kontrolle illegaler Müllablagerungen, die Kontrolle von Baustellen oder Ermittlungen im Rahmen der Amtshilfe für Dritte (Kommunen, Staatsanwaltschaft, Zollbehörden, Finanzämter, interne Fachdienste). Auch Einsätze nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, Durchsuchungszeugen bei Maßnahmen anderer Behörden (Polizei, Zoll) sowie die Kontrolle von Gaststätten und Spielhallen - u.a. gemeinsam mit der hessischen Landespolizei - gehören zu den Aufgaben.

Auch bei Fragen und Problemen haben die Kolleginnen und Kollegen der Kommunalpolizei immer ein offenes Ohr. Die Kommunalpolizei ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht abrufbar, sondern wird vom Ordnungsamt koordiniert. Anzeigen und Mängel können jederzeit online mitgeteilt werden.