Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim teilt mit, dass für den Kreis Groß-Gerau eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt. Unter anderem sind die Zonen an das Seuchengeschehen angepasst worden. In der neuen Verfügung geht es unter anderem um die Lockerungen beim Wegegebot, bei der Leinenpflicht und beim Feuerwerksverbot. Unverändert bestehen bleibt das Veranstaltungsverbot außerhalb der Ortslagen.
Für Bischofsheim gilt, dass die Anleinpflicht für Hunden aufgehoben wird. Nur im Waldgebiet Im Wüsten Forst besteht die Anleinpflicht weiterhin. Das Angeln am Main ist – bezogen auf die Gemarkung Bischofsheim – ebenfalls wieder erlaubt, denn das Wegegebot gilt nur für Waldgebiete. Die neue Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau unter Amtliche Bekanntmachungen und auf der ASP-Sonderseite zu finden.