Bischofsheim gehört zur Kernzone
Im Kreis Groß-Gerau ist erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet worden. Das Tier wurde südlich von Rüsselsheim gefunden. Seitdem laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region. Von der Viruserkrankung sind ausschließlich Haus- und Wildschweinen betroffen. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.
Oberstes Ziel ist jetzt, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass sie auf Hausschweinbestände übertritt. Die Kommunen Ginsheim-Gustavsburg, Rüsselsheim, Nauheim, Trebur, Groß-Gerau und Bischofsheim gehören zur Kernzone. Es gelten zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest unter anderem die folgenden Maßnahmen: Im gesamten Gebiet wird eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist der zuständigen Behörde am Fundort im Landkreis Groß-Gerau unverzüglich, unter Angabe des genauen Fundorts zu melden. Das Bürgertelefon des Kreises ist unter der Nummer 06152 98984000 erreichbar (neue Telefonnummer gilt seit 08-07-2024). Zur Abgrenzung der Kernzone wird ein mobiler Zaun errichtet. Durchlässe und Tore sind immer geschlossen zu halten. Verstöße gegen diese Anordnung können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung, weitere Informationen und die Karten von den betroffenen Kommunen sind hier zu finden: www.kreisgg.de/ordnung/verbraucherschutz/afrikanische-schweinepest-im-kreis-gross-gerau