Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim macht darauf aufmerksam, dass seit Anfang Dezember innerhalb des Kreises Groß-Gerau eine neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen gilt. Diese General-Allgemeinverfügung löst die bislang geltenden Verfügungen ab und regelt auf 47 Seiten alles – von der Jagd bis zum Silvesterfeuerwerk.
Die für die Bevölkerung wichtigsten Neuregelungen: Die Verpflichtung, Hunde an der maximal fünf Meter langen Leine zu führen, gilt im gesamten Kreis jetzt nur noch in Waldgebieten gemäß hessischem Waldgesetz. Für das Abbrennen von Feuerwerk zum Jahresübergang 2024/25 ist geregelt, dass es innerhalb von Ortslagen erlaubt ist. Nicht zulässig ist Feuerwerk außerhalb von Städten und Gemeinden – damit keine Wildschweine aufgeschreckt werden und das Risiko der Virusverschleppung minimiert wird. Neu aufgenommen wurde, dass die Jagd auf Nutrias – unter bestimmten Bedingungen – wieder gestattet ist. Bezüglich der Landwirtschaft gibt es keine Neuerungen. Die bekannten Regeln bleiben bestehen.
Die komplette Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau ist hier zu finden.