Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

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Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für Wahlhelfer

5. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung

Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

vom 7.3.2005 (GVBI. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischofsheim am

12.12.2024 folgende Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Der § 3 Absatz 7 wird wie folgt geändert:

(7) Die Mitglieder von Wahlausschüssen bei Kommunalwahlen und Abstimmungen

erhalten für jede Sitzung 25,00 Euro. Die Mitglieder von Wahlvorständen bei allgemeinen

Wahlen, kommunalen Wahlen und Abstimmungen erhalten für ihre Tätigkeit am

Wahltag / Abstimmungstag 50,00 Euro. Die Mitglieder von Auszählungswahlvorständen

erhalten für ihre Tätigkeit einmalig 25,00 Euro.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:                                  Der Gemeindevorstand

                        (Siegel)                                                           Bürgermeisterin

Bischofsheim, den 19.12.2024                                              Lisa Gößwein