5. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung
Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
vom 7.3.2005 (GVBI. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischofsheim am
12.12.2024 folgende Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Der § 3 Absatz 7 wird wie folgt geändert:
(7) Die Mitglieder von Wahlausschüssen bei Kommunalwahlen und Abstimmungen
erhalten für jede Sitzung 25,00 Euro. Die Mitglieder von Wahlvorständen bei allgemeinen
Wahlen, kommunalen Wahlen und Abstimmungen erhalten für ihre Tätigkeit am
Wahltag / Abstimmungstag 50,00 Euro. Die Mitglieder von Auszählungswahlvorständen
erhalten für ihre Tätigkeit einmalig 25,00 Euro.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Der Gemeindevorstand
(Siegel) Bürgermeisterin
Bischofsheim, den 19.12.2024 Lisa Gößwein