Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Wohnsitz ummelden / Wohnungsgeberbescheinigung / Wohnungsgeberbestätigung

Fachgruppe Pass- und Meldewesen

Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-240
E-Mail: buergerservice@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe

Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.

Sie ziehen innerhalb Ihrer Stadt/Gemeinde um?

Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung im Original (das Formular zum Herunterladen bzw. ist beim Bürgerservice erhältlich)
  • Ausweisdokumente aller Personen (bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit nur sofern vorhanden, ansonsten eine Geburtsurkunde)

Welche Gebühren fallen an?

Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet und sind gebührenfrei. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie Meldebestätigung.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen. Adressenänderungen auf dem Fahrzeugschein sind nur im Zulassungsbereich aus dem Kreis Groß-Gerau möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ihrer Meldepflicht müssen Sie innerhalb der Zwei-Wochenfrist nachkommen. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.