Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Allgemeine Informationen

Alle wichtigen Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters:
Europawahl 2024 - Die Bundeswahlleiterin

Wahlberechtigung

Wahlberechtigte Deutsche

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
  2. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, eine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat entweder
    • in der Bundesrepublik Deutschland oder
    • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Deutsche), und
  4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. gem. § 6a Abs. 1 EuWG

Wahlberechtigte Unionsbürger

Wahlberechtigt ist auch, wer am Wahltag

  1. nichtdeutscher Unionsbürger ist,
  2. in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  3. das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  4. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024 eine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat entweder
    • in der Bundesrepublik Deutschland oder
    • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und
  5. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. gem. § 6a Abs. 2 EuWG

Für Unionsbürger, die in der Bundesrepublik von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, gilt, dass sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein müssen. Ein wahlberechtigter Unionsbürger wird, sofern er für die Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl auf Antrag in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen war, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für 2024 eingetragen. Für die übrigen Unionsbürger ist ein besonderer Antrag erforderlich mit förmlichen Erklärungen zur Identifizierung der Person, zur Wohnsitzdauer im Gebiet der Europäischen Union, zu einem potenziellen Wahlrechtsausschluss im Herkunftsmitgliedstaat und zum Ausschluss der Doppelwahl.

Wenn Sie in Bischofsheim wohnen und von Ihrem Wahlrecht bei der Europawahl Gebrauch machen wollen, müssen Sie demnach einen Antrag auf Eintragung in der Wählerverzeichnis bei der Gemeindeverwaltung stellen. Dieser Antrag muss bis zum 19.05.2024 bei dem Bürgerservice, Schulstraße 34 vorliegen. Haben Sie diesen Antrag schon bei 1999 oder bei einer späteren Europawahl gestellt, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Auf der Homepage der Bundeswahlleiterin gibt es den "Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl" zum Download: Unionsbürgerinnen und -bürger - Die Bundeswahlleiterin
Der „Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl“ kann auch beim Bürgerservice der Gemeinde Bischofsheim gestellt werden.

Einblick in das Wählerverzeichnis der Europawahl

Vor der Europawahl besteht die Möglichkeit das Wählerverzeichnis einzusehen. Es wird im Bürgerservice vom 20. bis 24. Mai 2024 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Sollten Personen nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, aber glauben wahlberechtigt zu sein, besteht die Möglichkeit, die Eintragung ergänzen zu lassen. Auch falsche oder unvollständige Angaben im Wählerverzeichnis können berichtigt werden. Ein Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Falls Sie am Wahltag verhindert sind in einem Wahlraum Ihre Stimme abzugeben, z. B. wegen Urlaub, können Sie ab dem 29. April 2024 Briefwahlunterlagen beantragen.
Weitere Informationen hierfür, erhalten Sie hier!

Wahlbezirke

Für die Europawahl ist die Gemeinde Bischofsheim in fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Jede Straße im Gemeindegebiet ist einem Wahlbezirk zugeordnet. Auf der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis zum 19.05.2024 zugegangen sein müssen, können Sie entnehmen, in welchem Wahlbezirk Sie Ihre Stimme abgeben können. Dabei ist zu beachten, dass Sie nur in dem Wahlbezirk, welcher auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, wählen dürfen. Sollten Sie in einem anderen Abstimmungsraum wählen wollen, so benötigen Sie hierfür einen Wahlschein (näher Erläuterung finden Sie bei den Infos zur Briefwahl).

Am Tag der Europawahl sind die Abstimmungsräume von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Folgende Wahllokale werden zur Europawahl eingerichtet:

Barrierefrei:

  • Georg-Mangold-Schule I, Im Attich 1
  • Georg-Mangold-Schule II, Im Attich 1
  • Turnhalle des TV 1883 e. V., Rheinstraße 49

Nicht Barrierefrei:

  • Kindertagesstätte Klinker, Georg-Fischer-Straße 21
  • Kindertagesstätte Birkenweg, Birkenweg 9

Zur Wahl bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Zusätzlich sollte auch der Personalausweis oder der Reisepass bereitgehalten werden, da der Wahlvorstand deren Vorlage verlangen kann. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten. Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist es auch möglich, im zugeordneten Wahllokal ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen und einen amtlichen Ausweis bereithalten.

Erst nach Schließung der Wahllokale können Sie die Ergebnisse zeitnah hier abrufen! (Der Link funktioniert erst am Tag der Wahl!)

Wahlschablonen für Menschen mit Sehbehinderung

Für eine barrierefreie Wahl von Blinden- und Sehbehinderten Wählerinnen und Wählern kann eine Wahlschablone beim Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. (BSBH) unter der Telefonnummer 069-1505966 oder per Mail unter sekretariat(at)bsbh.org, Beratung & Information/Europawahl angefordert werden.