Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Mit dem neuen Wahlrecht wird die Anzahl der Sitze im Bundestag auf 630 begrenzt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Eine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben besteht nicht. Gibt der Wähler nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme ab, so gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Der Wähler kann auch seine Erststimme für den Bewerber der einen Partei abgeben und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei wählen.
Hier geht es zum Musterstimmzettel.
Weite Informationen zur Bundestagswahl können auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin eingesehen werden.
Wahllokale / Briefwahl
Für die Bundestagswahl ist die Gemeinde Bischofsheim in acht allgemeine Wahlbezirke (Wahllokale) eingeteilt. Jede Straße im Gemeindegebiet ist einem Wahlbezirk zugeordnet. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die allen Wahlberechtigten bis zum 01.02.2025 zugegangen sein müssen, können Sie entnehmen in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können. Dabei ist zu beachten, dass Sie nur in dem Wahllokal welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht wählen dürfen. Sollten Sie in einem anderen Wahllokal wählen wollen, so benötigen Sie hierfür einen Wahlschein (näher Erläuterung s. Briefwahl).
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Folgende Wahllokale werden zur Bundestagswahl eingerichtet:
Barrierefrei:
Georg-Mangold-Schule I
Georg-Mangold-Schule II
Georg-Mangold-Schule III
Kita Parkweg
TV Halle
Nicht Barrierefrei:
Kita Birkenweg
Kita Klinker I
Kita Klinker II
WAHLBERECHTIGUNG
Wahlberechtigt zur Bundeswahl sind
- alle Deutschen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Informationen zur Briefwahl
Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht in ein Wahllokal gehen können (Urlaub, Krankheit etc. ), können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie sog. Briefwahlunterlagen, die aus einem Wahlschein, einem weißen Stimmzettelumschlag, einem hellroten Wahlbriefumschlag, dem Stimmzettel und einer Erläuterung bestehen.
Der einfachste und schnellste Weg ist, die Briefwahlunterlagen hier online anzufordern. Bei diesem Weg der Beantragung werden Ihnen die Unterlagen dann automatisch an Ihre Wohnanschrift oder an die abweichend angegebene Adresse zugeschickt.
Wenn Ihnen eine Beantragung Online nicht möglich ist, Sie können die Unterlagen auch per E-Mail an wahlen(at)bischofsheim.de anfordern. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch mit Ihrer Wahlbenachrichtigung (Antrag auf der Rückseite) schriftlich möglich, die Sie uns auf dem Postweg zukommen lassen oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen können.
ACHTUNG: Da die Stimmzettel den Kommunen erst frühestens in der ersten Februarwoche geliefert werden, können die Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt ausgegeben bzw. verschickt werden.
Da die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar verschickt werden können und sich damit die Fristen erheblich verkürzen, bitten wir die Wahlberechtigten zu prüfen, ob es Ihnen möglich ist Ihre Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerservice abzuholen, ggf. Ihre Stimme dort direkt abzugeben.
Sobald die Stimmzettel bei der Gemeinde eingegangen sind, können die Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Unterlagen für eine andere Person können Sie nur erhalten, wenn diese Sie durch eine Vollmacht hierzu autorisiert hat. Die dazu notwendige Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthalten. Als Bevollmächtigte/r müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie über die gesamte Zeit der möglichen Beantragung nur für insgesamt vier Personen Briefwahlunterlagen ausgehändigt bekommen können.
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die postalische Versendung der Unterlagen und daher auch die Onlinebeantragung nur bis einschließlich 18.02.2025 möglich ist. Danach bitten wir die Unterlagen im Bürgerservice persönlich abzuholen da die Zustellung durch die Post nicht mehr rechtzeitig erfolgen wird und damit Ihre Stimmabgabe gefährdet ist.
Da die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen erheblich verkürzt ist, hat das Wahlbüro im Bürgerservice zusätzlich an folgenden Tagen geöffnet:
Freitag, den 14.02.2025 8:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, den 15.02.2025 9:00 bis 13:00 Uhr
Freitag, den 21.02.2025 8:00 bis 15:00 Uhr
Wir bitten zu beachten, dass außerhalb der regulären Öffnungszeiten keine weiteren Dienstleistungen, außer die Abgabe von Briefwahlunterlagen erfolgen können.
Die roten Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag (23.02.2025) bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen. Beachten Sie bei einer postalischen Rücksendung bitte, dass am Samstag vor dem Wahltag letztmalig Wahlbriefe bei der Post abgeholt werden.
Wir empfehlen Ihnen daher die Wahlbriefe in den Rathausbriefkasten, Schulstraße 13 einzuwerfen.
Bei einer plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am 22.02.2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Wahltag, 23.02.2025 von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr von einem Bevollmächtigten abgeholt werden.
Sollten Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal nicht wählen können, weil dieses z. B. nicht barrierefrei ist, können Sie ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragen und mit dem darin enthaltenen Wahlschein (nicht mit der Wahlbenachrichtigung oder einem Ausweis) in jedem Wahllokal in Bischofsheim Ihre Stimme abgeben.
Ihr Wahlamt