Reisepässe

Fachgruppe Pass- und Meldewesen

Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-123
E-Mail: buergerservice@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe

Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner entsprechenden Internetseite.

Seit 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland, als eines der ersten EU-Länder, den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 1.11.2005 das Lichtbild und ab 1.11.2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Gültigkeit Reisepässe

Die Gültigkeit des Reisepasses und des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre. Für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.

Expresspässe

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. Geht die Bestellung bis spätestens 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis.
  • Eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei ledigen und Heiratsurkunde bei verheirateten Personen) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • Ein aktuelles biometrie taugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand). Das Lichtbild kann direkt im Rathaus am Self-Service-Terminal erstellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

  • 70,00 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
  • 37,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 22,00 Euro für einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten (48) für Vielreisende
  • 32,00 Euro zusätzlich für einen Reisepass im Expressverfahren
  • 10,00 Euro für die Erfassung biometrischer Daten am Self-Service-Terminal