Briefwahlunterlagen
Fachdienst Bürgerservice
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474
Bischofsheim
Telefon:
06144 404-240
E-Mail:
buergerservice@bischofsheim.de
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Daniel Becker - d.becker@bischofsheim.de - 06144 404-244
Marcus Emmerich - wahlen@bischofsheim.de - 06144 404 290
Informationen zur Briefwahl
Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht in ein Wahllokal gehen können (Urlaub, Krankheit etc. ), können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu benötigen Sie sog. Briefwahlunterlagen, die aus einem Wahlschein, einem weißen Stimmzettelumschlag, einem hellroten Wahlbriefumschlag, dem Stimmzettel und einer Erläuterung bestehen.
Der einfachste und schnellste Weg ist, die Briefwahlunterlagen hier online anzufordern. Bei diesem Weg der Beantragung werden Ihnen die Unterlagen dann automatisch an Ihre Wohnanschrift oder an die abweichend angegebene Adresse zugeschickt.
Wenn Ihnen eine Beantragung Online nicht möglich ist, Sie können die Unterlagen auch per E-Mail an wahlen(at)bischofsheim.de anfordern. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch mit Ihrer Wahlbenachrichtigung (Antrag auf der Rückseite) schriftlich möglich, die Sie uns auf dem Postweg zukommen lassen oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen können.
ACHTUNG: Da die Stimmzettel den Kommunen erst frühestens in der ersten Februarwoche geliefert werden, können die Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt ausgegeben bzw. verschickt werden.
Da die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar verschickt werden können und sich damit die Fristen erheblich verkürzen, bitten wir die Wahlberechtigten zu prüfen, ob es Ihnen möglich ist Ihre Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerservice abzuholen, ggf. Ihre Stimme dort direkt abzugeben.
Sobald die Stimmzettel bei der Gemeinde eingegangen sind, können die Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Unterlagen für eine andere Person können Sie nur erhalten, wenn diese Sie durch eine Vollmacht hierzu autorisiert hat. Die dazu notwendige Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthalten. Als Bevollmächtigte/r müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie über die gesamte Zeit der möglichen Beantragung nur für insgesamt vier Personen Briefwahlunterlagen ausgehändigt bekommen können.
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen (bitte hier klicken) kann bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die postalische Versendung der Unterlagen und daher auch die Onlinebeantragung nur bis einschließlich 18.02.2025 möglich ist. Danach bitten wir die Unterlagen im Bürgerservice persönlich abzuholen da die Zustellung durch die Post nicht mehr rechtzeitig erfolgen wird und damit Ihre Stimmabgabe gefährdet ist.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt und diese nicht bis zum Freitag, den 21.02.2025 vorliegen hat, muss dies bis Samstag, 22.02.2025, 12:00 Uhr bei der Gemeinde reklamieren und ggf. neue Unterlagen ausgehändigt bekommen (§ 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung). Am Sonntag, den 23.02.2025 können keine fehlenden Unterlagen mehr ausgestellt werden. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann ohne diese nicht mehr an der Wahl im Wahllokal teilnehmen.
Da die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen erheblich verkürzt ist, hat das Wahlbüro im Bürgerservice zusätzlich an folgenden Tagen geöffnet:
Freitag, den 14.02.2025 8:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, den 15.02.2025 9:00 bis 13:00 Uhr
Freitag, den 21.02.2025 8:00 bis 15:00 Uhr
Wir bitten zu beachten, dass außerhalb der regulären Öffnungszeiten keine weiteren Dienstleistungen, außer die Abgabe von Briefwahlunterlagen erfolgen können.
Die roten Wahlbriefumschläge müssen am Wahltag (23.02.2025) bis 18:00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen. Beachten Sie bei einer postalischen Rücksendung bitte, dass am Samstag vor dem Wahltag letztmalig Wahlbriefe bei der Post abgeholt werden.
Wir empfehlen Ihnen daher die Wahlbriefe in den Rathausbriefkasten, Schulstraße 13 einzuwerfen.
Bei einer plötzlichen Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am 22.02.2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Wahltag, 23.02.2025 von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr von einem Bevollmächtigten abgeholt werden.
Sollten Sie in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal nicht wählen können, weil dieses z. B. nicht barrierefrei ist, können Sie ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragen und mit dem darin enthaltenen Wahlschein (nicht mit der Wahlbenachrichtigung oder einem Ausweis) in jedem Wahllokal in Bischofsheim Ihre Stimme abgeben.
Ihr Wahlamt