Rentenangelegenheiten

Eine Beratung in Rentenversicherungsangelegenheiten oder Unterstützung bei der Antragstellung kann die Gemeinde Bischofsheim nicht leisten.

Kopien, die zum Nachweis der Ansprüche einzureichen sind, d.h. zu Rentenversicherungszwecken dienen, können von uns beglaubigt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Bürgerservice im Rathaus Gebäude III, Palazzo.

Personenstandsurkunden dürfen allerdings nur von Standesämtern bestätigt/beglaubigt werden.

Zu Auskünften über Anspruchsvoraussetzungen, Rentenhöhe oder Rentenverlauf sind wir gesetzlich nicht befugt. Dazu stehen Auskunfts- und Beratungsstellen bereit, die Sie unter folgenden Adressen finden:

Deutsche Rentenversicherung
- Auskunfts- und Beratungsstelle -
Bahnhofstraße 15-17
65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 23608300
Telefax: 0611 / 157559-190
E-Mail: kundenservice.in.wiesbaden(at)drv-hessen.de
Öffnungszeiten:
Montag von 07.30-18.00 Uhr
Dienstag von 07.30-15.00 Uhr
Mittwoch von 07.30-15.00 Uhr
Donnerstag von 07.30-18.00 Uhr
Freitag von 07.30-12.30 Uhr

Deutsche Rentenversicherung
- Auskunfts- und Beratungsstelle -
Am Brand 31
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 274-0
Telefax: 06131 / 274-191
E-Mail: aub-stelle-mainz(at)drv-rlp.de
Öffnungszeiten:
Montag von 08.00-15.00 Uhr
Dienstag von 08.00-18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00-15.00 Uhr
Donnerstag von 08.00-18.00 Uhr
Freitag von 08.00-12.00 Uhr

Deutsche Rentenversicherung
- Sprechtag -
Frankfurter Straße 12 (Haus der Senioren, Zimmer 11)
65428 Rüsselsheim
Telefon: Terminvereinbarung: 06151 / 4938668
E-Mail: kundenservice.in.darmstadt(at)drv-hessen.de
Öffnungszeiten:
Montag von 08.30-12.30 und 13.30-16.00 Uhr
Dienstag von 08.30-12.30 und 13.30-16.00 Uhr
Mittwoch von 08.30-12.30 und 13.30-16.00 Uhr
Donnerstag von 08.30-12.30 und 13.30-16.00 Uhr

Mit der Organisationsreform in der Rentenversicherung haben sich alle Rentenversicherungsträger in Deutschland zum 01. Oktober 2005 unter einem gemeinsamen Dach zusammengeschlossen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) treten nun gemeinsam unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" auf.

Die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten wurde durch Beschluss des Bundestags abgeschafft. Jeder Rentenversicherungsträger kann sich jetzt wohnortnah um die Anliegen jedes Kunden der Deutschen Rentenversicherung kümmern, unabhängig davon, ob dieser bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Hamburg, Berlin, Düsseldorf oder München versichert ist.

Alle Rentenversicherungsträger führen die Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" in ihrem Namen; hinzu kommt der Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Trägers.

Die Landesversicherungsanstalt Hessen heißt seit 01. Oktober 2005 "Deutsche Rentenversicherung Hessen".

Durch die Neustrukturierung ändert sich an den Leistungsansprüchen für die Versicherten und Rentner nichts. Auch die Eigenständigkeit des hessischen Rentenversicherungsträgers bleibt unberührt.

Alle gesetzlich Versicherten können sich wie bisher an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort wenden, das gebührenfreie Servicetelefon (0800 4636582) nutzen oder sich auf den neuen Internetseiten (http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de) informieren.