Fachdienst Soziales
Fachbereich Familie, Soziales und Kultur
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Fachdienstleitung
Stellvertretende Leitung Roland Ditinger - soziales@bischofsheim.de - 06144 404-311
Ihre Ansprechpartnerin
Beatrice Spitz / Gemeindepflegerin - senioren@bischofsheim.de - 06144 404-310 - Raum 20.6
Die Gemeindepflege in Bischofsheim
Die Gemeindepflegerin unterstützt die Tätigkeiten der Beratungs- und Koordinationsstelle. Durch ihre größtenteils mobile Tätigkeit bildet sie eine wichtige Ergänzung. Denn gerade durch die Möglichkeit und das Angebot des Hausbesuchs, können auch mobilitätseingeschränkte Senioren und Seniorinnen das Beratungsangebot barrierefrei wahrnehmen.
Der Fokus liegt auf dem Schließen von Lücken in der medizinischen, pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung und der Unterstützung im Alltag. Die Gemeindepflegerin fungiert demzufolge als ein wichtiges Bindeglied zwischen der hausärztlichen Versorgung, den Pflegediensten (ambulant und stationär) und den Klienten*innen.
Daneben ist die psychosoziale Versorgung ein wichtiger Bestandteil der Arbeit, womit auch die soziale Teilhabe fokussiert wird. Das u.a. durch die Schaffung und Vermittlung von Kontakt- und Freizeitangeboten. Der Vereinsamung und der sozialen Isolation soll damit entgegengewirkt werden. Angebote der Information und Prävention runden das Angebot ab und sorgen in der Kooperation mit den verschiedenen Netzwerken das Thema „Älter werden“ mit all seinen Begleitthemen auch öffentlich präsent zu halten.
ielgruppe sind alle in Bischofsheim lebenden Personen 60+, die Unterstützung im Alltag und bei ihrer Lebensführung benötigen. Dazu zählen Personen, die ggf. bereits pflegebedürftig sind, die notwendigen Hilfen jedoch noch nicht veranlasst haben und Personen, die aufgrund fehlender (familiärer) Unterstützung keine weiteren Anlaufstellen haben bzw. akuten Unterstützungsbedarf in der Selbstversorgung aufweisen. Darüber hinaus ist die Gemeindepflegerin Ansprechperson für Betroffene, die bspw. Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen benötigen. Sie fungiert als zentrale und niedrigschwellige Anlaufstelle, die kompetent berät und weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangeboten vermittelt. Das stets auf der Grundlage, die Bedürfnisse und Ressourcen der älteren Person und sein Recht der selbstbestimmten Lebensgestaltung zu berücksichtigen.
Zu den Angeboten gehören u.a.:
• Betreuung immobiler Personen in aufsuchender Tätigkeit
• Stärkung und Stabilisierung von Menschen in ihrer jeweiligen persönlichen Lebenssituation
• Beratung hinsichtlich möglichst langwährender Selbstständigkeit bzw. der Pflege und Betreuung im gewohnten Umfeld
• Psychosoziale Beratung älterer Menschen und deren Bezugspersonen
• Begleitung bei Arzt- und Amtsgängen
• Unterstützung bei Antragstellungen insbes. bei Pflegegrad
• Unterstützung bei der Suche von Dienstleistern der ambulanten Pflege Betreuung und Hauswirtschaft
• Hilfe bei der Auswahl von Seniorenwohnheimen
• Information und Angebote zur sozialen Teilhabe
Weitere Informationen können hier heruntergeladen werden.