Haushaltssatzung / Haushaltsplan
Finanzen, Steuern und Grundstücksmanagement II
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
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Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Ihre Ansprechpartner
Marion Gölz - m.goelz@bischofsheim.de - 06144 404-501 - Raum 21.5
Bernd Kuntscher - b.kuntscher@bischofsheim.de - 06144 404-500 - Raum 21.4
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, die Realsteuerhebesätze und regelt den Höchstbetrag der Kassenkredite. Sie tritt mit Beginn des Haushaltsjahres (= Kalenderjahr) in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr. Sie stellt als Pflichtsatzung die Basis für die Finanzwirtschaft der Gemeinde dar.
Der Entwurf der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen (Haushaltsplan) wird vom Gemeindevorstand aufgestellt. Er wird von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Die Haushaltssatzung kann nur durch Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt - produktorientiert - zu gliedern. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie voraussichtlich zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen.
Der Haushaltsplan kann nur durch einen Nachtragshaushaltsplan geändert werden. Der Nachtragshaushaltsplan enthält alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen, welche im Zeitpunkt seiner Aufstellung absehbar sind.
Haushaltsplan und Nachtragshaushaltsplan ermächtigen den Gemeindevorstand, Aufwendungen sowie Auszahlungen zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Der Haushaltsplan und der Nachtragshaushaltsplan können bei der Fachgruppe Finanzmanagement eingesehen werden.
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 Dateityp: PDF - Dateigröße: 6 MB Herunterladen