Friedhofsgebühren
Fachbereich Bauen und Bauhof
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Ihre Ansprechpartner
Elke Wilhelm - e.wilhelm@bischofsheim.de - 06144 404-421 - Raum 20.2
Fritz Sturm - f.sturm@bischofsheim.de - 06144 404-422 - Raum 20.2
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen gemäß der Friedhofsordnung. Gebührenbescheide werden in der Regel unmittelbar nach Bestattung bzw. Beisetzung erstellt. Die Gebühren sind vier Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. Sie setzen sich aus dem Ankaufs-/Wiedererwerbs- bzw. Verlängerungspreis für die jeweilige Grabstätte und den in Anspruch genommenen Friedhofs- und Bestattungsgebühren zusammen.
-
Friedhofsordnung Dateityp: PDF - Dateigröße: 1 MB Herunterladen
-
Gebührensatzung zur Friedhofsordnung (ab 01.01.2024) Dateityp: PDF - Dateigröße: 216 KB Herunterladen