Friedhofsgebühren
                Fachbereich Bauen und Bauhof
                
                    Rathaus 2
                
                
                    
                        
                    Schulstraße 15
                
                
                    
                
                
                    65474
                
                
                    Bischofsheim
                
                
                
                
                
            
                Öffnungszeiten:
                Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
            
Ihre Ansprechpartner
Filomena Orf - f.orf@bischofsheim.de - 06144 404-421 - Raum 20.2
Fritz Sturm - f.sturm@bischofsheim.de - 06144 404-420 - Raum 20.2
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen gemäß der Friedhofsordnung. Gebührenbescheide werden in der Regel unmittelbar nach Bestattung bzw. Beisetzung erstellt. Die Gebühren sind vier Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. Sie setzen sich aus dem Ankaufs-/Wiedererwerbs- bzw. Verlängerungspreis für die jeweilige Grabstätte und den in Anspruch genommenen Friedhofs- und Bestattungsgebühren zusammen.
 
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				    	Friedhofsordnung Dateityp: PDF - Dateigröße: 1 MB Herunterladen
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				    	Gebührensatzung zur Friedhofsordnung (ab 01.01.2024) Dateityp: PDF - Dateigröße: 216 KB Herunterladen

 
            
        


