Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Fachbereich Bauen und Bauhof
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihr Ansprechpartner

Frank Vollmer - f.vollmer@bischofsheim.de - 06144 404-400 - Raum 20.13

Gemäß § 55 HBO bedürfen Vorhaben der Anlage 2 keiner Baugenehmigung des Kreises Groß-Gerau.
Die Genehmigung erteilt die Gemeinde Bischofsheim.

Der Gemeinde ist das beabsichtigte Bauvorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauunterlagen schriftlich zur Kenntnis zu geben.

Die Genehigungsgebühr beträgt 40,00 EUR, sofern die Gemeinde Bischofsheim nicht schriftlich erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.

Ein Exemplar der Bauunterlagen ist vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin gleichzeitig beim Kreisbauamt Groß-Gerau einzureichen.

Auf der Homepage des Kreisbauamts finden Sie weitere Informationen zu Baugenehmigungsfreie Vorhaben.