Bauanträge
Fachbereich Bauen und Bauhof
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Ihr Ansprechpartner
Frank Vollmer - f.vollmer@bischofsheim.de - 06144 404-400 - Raum 20.13
In der Hessischen Bauordnung ist geregelt welche Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig sind.
Baugenehmigungspflichtig sind z. B. die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder der Abbruch von Gebäuden.
Die zuständige Genehmigungsbehörde für die Gemeinde Bischofsheim ist das Kreisbauamt Groß-Gerau.
Außer bei den zuständigen Sachbearbeiter/innen des Kreises können Sie auch bei den Mitarbeiter/innen der Abteilung Bauen, Umwelt- und Gebäudemanagement Informationen einholen.
Auf der Homepage des Kreisbauamts finden Sie die Links zu den jeweiligen Antragsformularen.
Geobasisdaten des Landes Hessen zur freien Verfügung finden Sie hier
Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung, hier geht es weiter.