Abbruchanträge
Fachbereich Bauen und Bauhof
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Ihr Ansprechpartner
Frank Vollmer - f.vollmer@bischofsheim.de - 06144 404-400 - Raum 20.13
In der Hessischen Bauordnung ist geregelt welche Abbruchmaßnahmen und Beseitigungen von baulichen Anlagen baugenehmigungspflichtig sind.
Zuständige Genehmigungsbehörde für alle bauordnungsrechtlichen Belange, wie z. B. Bau- und Abbruchanträge, Anträge auf Nutzungsänderungen und Teilungsgenehmigungen, ist das Kreisbauamt Groß-Gerau.
Vorabinformationen und verfahrensbegleitende Beratungen zum Antrag auf Genehmigung können, außer bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Kreisbauamtes, auch bei den Mitarbeitern der Bauverwaltung Bischofsheim von den Antragstellern eingeholt werden. Des weiteren können Sie die benötigten Formulare bei der Bauverwaltung erhalten.