Gemeinsame Überwachung des Gaststättenrechts, Bekämpfung des rechtswidrigen Betriebs von Geldspielgeräten
Pressemitteilung des Kreises Groß-Gerau
Seit 2013 arbeiten die 14 Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau und der Kreis Groß-Gerau in einem zentral gesteuerten Prozess zusammen, um die interkommunale Kooperation im Kreisgebiet systematisch auszubauen. Auf zahlreichen Aufgabenfeldern haben seitdem interkommunale Projekte stattgefunden, die zur Bildung dauerhafter Kooperationen führten. Dieses gemeinschaftliche Vorgehen hat die Leistungskraft der Kommunen gestärkt und erhebliche Einsparungen für ihre Haushalte ermöglicht.
Acht kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich nun entschlossen, künftig bei der Überwachung des Gaststättenrechts und der Bekämpfung des rechtswidrigen Betriebs von Geldspielgeräten zusammenzuarbeiten. Sie bilden einen gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Beteiligt an dem Verbund sind die Städte und Gemeinden Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Stockstadt am Rhein. Sitz des Verwaltungsbehördenbezirks ist die Stadt Raunheim.
Vorausgegangen ist der Gründung der Kooperation ein interkommunales Projekt, in dem eine gemeinsame Bestandsaufnahme der Arbeitsstrukturen, Standards und Ressourcen in den Rathäusern in Bezug auf die Aufgaben stattgefunden hat. Nach Auswertung der Ergebnisse wurde der Vorschlag für eine künftige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung entwickelt und die Grundlagen für die künftige Zusammenarbeit erarbeitet. Ziel des Projekts war die bestmöglich leistungsfähige und wirtschaftliche Organisation der Aufgabenerfüllung.
Städte und Gemeinden kontrollieren künftig gemeinsam die Einhaltung von Schutzregeln des Gaststättenrechts
Die Gewerbeordnung, die Spielverordnung und das Hessische Gaststättengesetz regeln die Voraussetzungen für die rechtmäßige Aufstellung und den rechtmäßigen Betrieb von Geldspielgeräten. Zunehmend werden jedoch in Gaststätten illegale Automaten aufgestellt. Die Geräte bieten für Spieler ein hohes Verlustpotenzial. Darüber hinaus wird häufig die höchstzulässige Zahl der Spielgeräte pro Gaststätte überschritten. Die Missstände haben für die betroffenen Kommunen u.a. erhebliche Einnahmeausfälle bei der Spielapparatesteuer zur Folge. Auch Abgabenhinterziehung und Geldwäsche werden hierdurch gefördert. Zudem steigt bei den Nutzern der Geräte das Risiko der Entstehung oder Verstärkung einer Spielsucht. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere gaststättenrechtliche Vorschriften, deren Einhaltung in den Städten und Gemeinden zu überwachen ist.
Nach Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im März d.J. nimmt der gemeinsame Verwaltungsbehördenbezirk nun seit Anfang Mai die Überwachung dieser Aufgaben für die acht beteiligten Städte und Gemeinden wahr. Er ist u.a. verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung des Hessischen Gaststättengesetzes und erteilter Sondernutzungserlaubnisse im Rahmen der Außengastronomie in den Kommunen. Auch die Einhaltung des Hessischen Spielhallengesetzes und der Spielverordnung sowie die Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen für Aufstellorte von Geldspielgeräten gehört zu seinen Aufgaben. Die Mitarbeiter überprüfen zudem die Einhaltung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, der Preisangabenverordnung und des Verpackungsgesetzes. Sie gehen Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten nach und führen Ordnungswidrigkeitsverfahren durch.
Durch die kontinuierliche personelle Besetzung, die Bündelung des kommunalen Fachwissens und die fachliche Spezialisierung des Personals im Verwaltungsbehördenbezirk werden künftig in den acht Städten und Gemeinden regelmäßige Kontrollen gewährleistet sein. Somit werden Verstöße häufiger aufgedeckt und sanktioniert und einheitliche Qualitätsstandards bei der Missbrauchsbekämpfung in den Kommunen erreicht werden können.
„Die Bündelung des Fachpersonals und Fachwissens macht zudem den Aufbau und die Vorhaltung dezentraler ‚Splitter-Ressourcen‘ in den einzelnen Städten und Gemeinden entbehrlich und ermöglicht somit, die hierfür erforderlichen Kosten zu sparen. Gleichzeitig wirkt die erfolgreiche Missbrauchsbekämpfung Einnahmeverlusten der Rathäuser bei der Spielapparatesteuer und bei den Verwaltungsgebühren entgegen. Nicht zuletzt fördert die kontinuierliche Zusammenarbeit im gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk den regelmäßigen interkommunalen Informationsaustausch auf diesem komplexen Aufgabenfeld“, freuen sich die Vertreter der interkommunalen Gemeinschaft bei der Vertragsunterzeichnung mit Blick auf den Arbeitsstart der Kooperation im Mai 2023.