Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Neubaugebiet „Alter Bahnhof“

Neubaugebiet „Alter Bahnhof“ mit historischem Bestand: Sabine Starck (rechts) vom Bauamt der Gemeindeverwaltung bespricht mit Bürgermeister Ingo Kalweit den Stand der Planung.

Was haben der örtliche Seniorenpark, der geplante Tegut-Markt sowie die Neubaugebiete „Alter Bahnhof“ und „Am Holderstrauch“ gemeinsam? Auf diese Frage weiß Sabine Starck vom Bauamt der Gemeindeverwaltung Bischofsheim die Antwort: „Der Bau des Seniorenparks wurde vor Jahren mit einem sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt. Der geplante Lebensmittelmarkt, wie auch die beiden aktuell geplanten Neubaugebiete sollen in der Umsetzung ebenfalls mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschleunigt werden.“

Das geht so: Die Initiative zur Schaffung von Baurecht liegt bei diesem Instrument in der Hand des Investors. Er arbeitet die städtebauliche Planung aus und verpflichtet sich vertraglich zu ihrer Umsetzung sowie der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat das Ziel die Gemeinde von Planungs- und Erschließungsaufgaben zu entlasten und zugleich private Initiativen bei der Planung und Erschließung zu ermöglichen.

Das Problem ist bekannt: Von der Planung bis zur Umsetzung eines Bauvorhabens vergehen in Deutschland oft viele Jahre. Ein Bischofsheimer Beispiel ist das Baugebiet „Alter Bahnhof“. „Neues Wohnen zwischen Baudenkmälern der Bahn“, so lautete schon im Jahr 2016 eine erste Ankündigung des Vorhabens. Das rund 70 000 Quadratmeter großes Gelände, auf dem unter anderem der denkmalgeschützte Wasserturm von 1912, das historische Empfangsgebäude von 1862 und das alte Lehrstellwerk von 1912 stehen, soll zum Wohngebiet entwickelt werden. Die ehemalige Bahntochter „Aurelis“ hatte das Gelände an die Immobilienfirma „Wohnen-Leben GmbH“ aus Bad Soden veräußert. Es sollen dort 39 Reihenhäuser entstehen. Inzwischen liegt der Antrag des Investors auf Baugenehmigung beim Kreisbauamt. Wegen der Bahndenkmäler ist zusätzlich die Obere Denkmalbehörde in Wiesbaden in die Planung eingebunden. „Das Aussehen der gesamten Neubausiedlung muss denkmalkonform sein“, ist Starck gespannt auf die Umsetzung. Es sei geplant, dass es optische Bezüge geben soll, die auf das historische Bahngelände hinweisen.

„Die Planung zur Erschließung des Baugebiets, ebenfalls vom Investor beauftragt, findet derzeit statt“, sagt Starck. Dazu gehört die Planung der verkehrlichen Anbindung, sowie die zukünftige Lage der Strom-, Wasser-, Gas- und Telefonleitungen.

Die Abteilung Bauen in Bischofsheim habe beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Aufgabe die Investoren und die beteiligten Ämter zu koordinieren. Ganz wichtig sei Gemeindevertreter, wie auch Bürgerinnen und Bürger, immer wieder über den Stand der Dinge zu informieren, betont Starck. Dazu gehöre die inhaltliche Aufbereitung der aktuellen Verfahrensschritte. Ganz besonders müsse das örtliche Bauamt darauf achten, dass die jeweiligen Fristen eingehalten werden:

Bürgermeister Ingo Kalweit begrüßt, dass viele Bauvorhaben in Bischofsheim mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan durchgeführt werden: „Dadurch kann eine bauliche Weiterentwicklung in unserer Gemeinde stattfinden, ohne die Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Dass Planungs- und Erschließungskosten des Baugebiets vom Investor übernommen werden, ist eine gute Sache. Ganz konkret im Fall des Baugebiets ‚Alter Bahnhof‘ wird die Erschließungsstraße von der Bahnhofs- zur Wilhelmstraße durch den Investor hergestellt und bezahlt. Nach Fertigstellung wird die Straße der Gemeinde übergeben.“