Pressemitteilung der Gemeinde Bischofsheim
Unzulässige Nutzung des Gemeindewappens – Gemeinde Bischofsheim fordert Unterlassung
Die Gemeinde Bischofsheim weist darauf hin, dass die Nutzung des Gemeindewappens durch die Bischofsheimer Freie Wählergemeinschaft (BFW) rechtswidrig und ohne Zustimmung der Gemeindeverwaltung erfolgt ist.
Das Wappen ist ein Hoheitszeichen der Gemeinde und darf als solches ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung verwendet werden. Eine solche Genehmigung wurde der BFW nicht erteilt.
Die Gemeindeverwaltung hat die BFW schriftlich aufgefordert, sämtliche Werbemaßnahmen und Werbematerialien, auf denen das Gemeindewappen verwendet wird, unverzüglich zurückzuziehen. Darüber hinaus wurde die BFW aufgefordert, entsprechende Inhalte auch im Internet umgehend zu löschen und eine weitere Verbreitung zu unterlassen.
Die Verwendung des Gemeindewappens ist in diesem Fall irreführend, da sie fälschlicherweise einen offiziellen Zusammenhang zwischen Gemeindeverwaltung und BFW im Kommunalwahlkampf suggeriert. Die Gemeinde Bischofsheim distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Verbindung oder inhaltlicher Zuordnung zur BFW. Die Gemeindeverwaltung ist in allen Belangen politisch neutral. Die Verwendung des Wappens erweckt den Eindruck einer offiziellen Unterstützung oder Kooperation, der entschieden zurückgewiesen wird.
Grundsätzlich ist es keiner Partei oder Vereinigung gestattet, das Wappen von der Bischofsheim ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde zu nutzen.




