Pflicht zur Räumung der Gehwege bei Schneefall und Eisglätte

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung Bischofsheim auf ihre Satzung über die Straßenreinigung und speziell auf den Winterdienst hin. Bei Schneefall sind von den Anwohnern die Gehwege und Überwege vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern zu räumen. Die Verpflichtungen gelten jeden Tag für die Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Bei Eisglätte sind die Bürgersteige in voller Breite und Tiefe und Überwege in einer Breite von zwei Metern abzustumpfen. Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringer Menge zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände eingesetzt werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.