Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden Personen, die als Vertreter des Volkes bei Amtsgerichten und Landgerichten in Strafsachen teilnehmen. Dabei sind Schöffen*innen und Berufsrichter*innen gleichberechtigt. Für das Ehrenamt ist soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis notwendig. Juristische Erfahrungen sind nicht erforderlich.
Die Bedingungen für eine Bewerbung sind: Die Person muss in Bischofsheim wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Sie sollte bei guter Gesundheit sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die Sprache ausreichend beherrschen, zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden und gegen die derzeit kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Wer schon Ämter, wie Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Polizeivollzugsbeamter bekleidet, kann nicht berufen werden.
Die Gemeindevertretung in Bischofsheim beschließt am 16.05.2023, aus den Bewerbern und Bewerberinnen eine Liste der Personen, die dem Amtsgericht zugeleitet wird. Aus dieser wählt der Schöffenwahlausschuss die erforderliche Anzahl der Schöffen aus.
Weibliche und männliche Bischofsheimer, die sich für dieses Ehrenamt bewerben wollen, wenden sich bitte an die Gemeindeverwaltung Bischofsheim, Stephanie Seidemann (Telefon: 06144/404-39, E-Mail: s.seidemann(at)bischofsheim.de).
Weitere Informationen, Bewerbungs- und Vorschlagsformulare zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.