Die Gemeindevertretung Bischofsheim hat rückwirkend zum 01.01.2025 eine neue Hebesatzsatzung beschlossen. Ab dem 01.01.2025 beträgt deshalb der Hebesatz der Grundsteuer B 950 Prozent. In den nächsten Tagen werden neue Grundbesitzabgabenbescheide an alle Eigentümer versandt. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Steueramtes per E-Mail (steueramt(at)bischofsheim.de) zur Verfügung. Bitte beachten: Das Steueramt ist aufgrund der zu erwartenden sehr hohen Auslastung zu den Telefonsprechzeiten schwerer erreichbar als es sonst der Fall ist.
Es wird darum gebeten Fragen im Zusammenhang mit dem Grundsteuermessbetrag ausschließlich an das Finanzamt Groß-Gerau zu richten.
Die Hebesätze der Grundsteuer A (540 Prozent) und der Gewerbesteuer (420 Prozent) bleiben unverändert.