Neu in Bewohnerparkzonen: Parkhöchstdauer von Wohnwagen und Anhängern beträgt vier Tage

Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist darauf hin, dass ab sofort das Parken von Wohnwagen und Anhängern in den Bewohnerparkzonen von Bischofsheim vier Tage gestattet ist. Nach dem Ablauf dieser viertägigen Frist, wird das Abstellen als Ordnungswidrigkeit mit einem entsprechenden Verwarngeld nach §13 StVO geahndet.