Nächtliches Verbot von Mährobotern im Kreis Groß-Gerau

Pressemitteilung der Gemeinde Bischofsheim

Die Gemeinde Bischofsheim informiert über die Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau zum Verbot der nächtlichen Nutzung von Mährobotern.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau und damit das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Rüsselsheim.

Zum Schutz von streng geschützten Wirbeltieren (z.B. Amphibien) und besonders geschützten Arten (z.B. Igeln) ist der Betrieb von Mährobotern in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages untersagt. Die jeweiligen Sonnenuntergangs- und Sonnenaufgangszeiten können beispielsweise auf wetter.com eingesehen werden.

Als Mähroboter im Sinne der Allgemeinverfügung gelten alle Serviceroboter, die selbstständig (nicht ferngesteuert) eine vorgegebene Rasenfläche mähen.

Vom Verbot ausgenommen sind Mähroboter, die in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern (Rasenflächen auf Dächern) eingesetzt werden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde Bischofsheim unter „Satzungen“ sowie auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau verfügbar.