Meldungen für die Sportlerehrung bis 22.1.2026 möglich

Pressemitteilung der Gemeinde Bischofsheim

Wie jedes Jahr, soll auch 2026 eine Ehrung der Sportlerinnen und Sportler, beziehungsweise Züchterinnen und Züchter für deren herausragende Leistungen im Jahr 2025 stattfinden.
Jetzt wird die Meldefrist verlängert! Bis spätestens 22.1.2026 sollten alle Unterlagen per E-Mail oder per Post bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Die Meldungen müssen den Namen des Vereins, die Namen der zu Ehrenden, deren Geburtsdatum und Anschrift und die erreichten Erfolge gemäß den Richtlinien beinhalten. Die Richtlinien für die Sportlerehrung sind hier zu finden.

Bitte beachten, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ihren Wohnsitz in Bischofsheim haben und für einen auswärtigen Verein starten, ebenfalls nach den Regularien geehrt werden können.

Es wird darum gebeten die Meldungen an die Gemeinde Bischofsheim, Vereinsförderung, Schulstraße 15, 65474 Bischofsheim, zu Händen von Monika Heß, Telefonnummer 06144-404-323, E-Maiadresse kultur(at)bischofsheim.de zu senden.