Meldung der sportlichen und züchterischen Leistungen im Jahre 2022 zur Sportlerehrung

Die Gemeinde Bischofsheim fördert auf vielfältige Weise das Vereinsleben in der Gemeinde. Sportliche und züchterische Leistungen und Erfolge im Jahre 2022, die von Vereinsmitgliedern oder Einwohnern der Gemeinde Bischofsheim errungen wurden, werden bei der Sportlerehrung am Freitag, 10. März 2023 in einer öffentlichen Veranstaltung in den Mittelpunkt gerückt und gewürdigt.

Zur Ehrung kommen:

  • 1. bis 3. Platz auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene (für Einzelsportler).
  • 1. bis 3. Platz auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene (für Mannschaften im reinen Mannschaftssport).
  • 1. bis 4. Platz auf Bundesebene.
  • 1. bis 6. Platz bei Europameisterschaften.

Personen, die ihren Wohnsitz in Bischofsheim haben und für einen auswärtigen Verein starten, können ebenfalls für eine Ehrung gemeldet werden.

Die Meldung der sportlichen oder züchterischen Leistungen für das Jahre 2022 muss mit dem Namen, Geburtsdatum, Anschrift und errungenen Titel, Bezeichnung der Sportart und Disziplin bis spätestens 6. Februar 2023 der Gemeindeverwaltung Bischofsheim, Abteilung Ordnung und Soziales, Despina Papadopoulou-Thomas, vorliegen.