Grillverbot auf öffentlichen Frei- und Grünflächen der Gemeinde Bischofsheim

Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim macht darauf aufmerksam, dass die „Allgemeinverfügung für das Grillverbot auf öffentlichen Frei- und Grünflächen in der Gemeinde Bischofsheim“ vom 18.7.2022 weiterhin gilt. Wegen der andauernden hohen Temperaturen und ausbleibenden Niederschlägen besteht große Trockenheit – und damit eine hohe Brandgefahr. Deshalb ist das Grillen und offenes Feuer auf Freiflächen, öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten. Hierzu zählt auch die Benutzung des öffentlichen Grillplatzes auf dem Spielplatz im Mainvorland. Offenes Feuer umfasst das Entzünden eines Grills, das Anzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohle (zum Beispiel für Wasserpfeifen) sowie alle Handlungen, die einen Brand auslösen können. Dies schließt auch das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, Entsorgen von Asche, Tabakresten, das Liegenlassen von Flaschen oder Glasscherben ein. Letztere können zu dem sogenannten Lupeneffekt führen. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Unkraut mit Gasbrennern, „Abflammgeräten“ oder thermischen Geräten.

Bei Nichtbeachtung des verfügten Verbotes wird ein Zwangsgeld von 10 bis 50.000 Euro erhoben. Der komplette Text der Allgemeinverfügung ist unter den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite der Gemeinde Bischofsheim zu finden.