Grabstätten ohne Nutzungsberechtigte

Nach dem § 26 der Friedhofsordnung der Gemeinde Bischofsheim sind Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts vollständig abzuräumen und einzuebnen bzw. abräumen und einebnen zu lassen. Bei den aufgeführten Gräbern sind die Nutzungsberechtigten nicht mehr auffindbar oder verstorben.

Wir möchten jedoch mit dieser Information Verwandten oder Freunden die Möglichkeit zur Übernahme der Grabstätten geben.

Leider kommt es auch immer wieder dazu, dass Nutzungsberechtigte versterben ohne weitere Angehörige zu haben. Daher haben wir auch einige Grabstätten, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Auch für diese werden Interessenten gesucht.

Sollte sich bis zum 10.12.2023 kein Interessent bei der Friedhofsverwaltung melden, wird die Räumung durch die Gemeinde beauftragt und ALLE Rechte und Pflichten gehen verloren

Folgende Grabstätten sind abgelaufen und/oder es sind keine Nutzungsberechtigten mehr aufzufinden:

Grabkennzeichnung

Verstorbene

Nutzungsrecht bis

Urnennische 1- stellig

Stark, Joachim Karl Hans

24.11.2029

Familiengrab 2-stellig

Reimann, Benno und Lucie Marie

28.12.2029

Urnennische 2-stellig mit Blumenkammer

Zoch, Werner und Maria

11.05.2023

Urnenbaumgrab

Rothenstein, Hildegard Maria

28.12.2040

Urnennische 2-stellig mit Blumenkammer

Werle, Katharina und Elisabeth

02.05.2023

Urnennische 1-stellig

Egger, Johannes

20.03.2028

Urnennische 1-stellig

Böttcher, Johanna

14.01.2023

Familiengrab 1-stellig

Batz, Alfred Otto

31.12.2041

Familiengrab 1-stellig

Metzler, Klaus und Emma

24.02.2031

Urnennische 2-stellig mit Blumenkammer

Zimmer, Adam und Helene

19.01.2023

Urnennische 2-stellig mit Blumenkammer

Bäuml, Josef

31.12.2026

Familiengrab 2-stellig

Krichbaum, Elisabeth und Heinrich

20.09.2029

Urnennische 1-stellig

Böttcher, Johanna

14.01.2023

Urnennische 1-stellig

Seib, Heinrich

16.07.2023

Urnennische 1-stellig

Kohlmann, Reinhard

21.05.2023

Wir bitten Sie bei Interesse oder evtl. Hinweis sich mit der Friedhofsverwaltung (Tel.: 06144-40434) in Verbindung zu setzen.

Ihre Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bischofsheim, den 09.08.2023