Fristen und Hinweise zur Briefwahl

Pressemitteilung der Gemeinde Bischofsheim

Die Gemeinde Bischofsheim weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, den 13. März 2026, um 13 Uhr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden können.

Aufgrund der knappen Zeit bis zum Wahltag bittet die Verwaltung jedoch darum, keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch zu bestellen oder sich diese per Post zusenden zu lassen, da eine rechtzeitige Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Auch für die Rückgabe der Wahlbriefe empfiehlt die Gemeinde, diese nicht mehr über den Postweg zu versenden. Stattdessen sollten die Wahlbriefe direkt in die Briefkästen der Rathäuser 1 oder 3 eingeworfen werden.

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen bis Freitag, 13. März 2026, nicht zugestellt worden sein, werden die betroffenen Wählerinnen und Wähler gebeten, sich spätestens am Samstag, den 14. März 2026, zwischen 9 und 12 Uhr bei der Gemeinde Bischofsheim zu melden. Dies ist telefonisch unter 06144 404-100 oder 06144 404-290 möglich.

Die Gemeinde weist außerdem darauf hin, dass Wahlbriefe spätestens am Sonntag, den 15. März 2026, um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen müssen, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.