Die Friedhofsverwaltung bittet um Beachtung dieser Ausnahmeregelung

Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim bietet erneut die Möglichkeit, die Grabstätten sowie die Urnenbaumgrabstätten zu schmücken und zu beleuchten. Bei der Dekoration der Urnenbaumgräber möchte die Friedhofsverwaltung jedoch im Vorfeld darauf hinweisen, dass die Dekoration der Urnenbaumfeldplatten nur in dem Zeitraum vom 1.11.2024 bis zum 1.03.2025 zulässig ist. Abgestellte Dinge müssen dann wieder entfernt werden. Es ist eine vorübergehende Duldung von Dekoration. Ab Anfang März beginnt das Bauhof-Team mit den Frühlingspflegearbeiten auf dem Friedhof, deshalb müssen dann die Baumfeldplatten freigeräumt sein.